Der Lernfahrausweis für nachfolgende Kategorien wird erst nach der bestandenen Theorieprüfung erteilt.
Motorräder können ab 16 Jahren der Kategorie A1 mit 50 cm3 Hubraum gefahren werden.
Achtung:
Die Gültigkeit des erhaltenen Lernfahrausweises beträgt vorerst 4 Monate. Die eingetragene Gültigkeit von weiteren 12 Monaten besteht nur, wenn innerhalb der ersten 4 Monate die praktische Grundschulung erfolgreich absolviert wird.
Praktische Grundschulung:
Sie ist obligatorisch, umfasst 8 Stunden und ist aufgeteilt in Grundkurs 1 und 2. Die Kurse können bei mir regelmässig jeden Samstag oder nach Vereinbarung absolviert werden.
Prüfungsanmeldung:
Bei der Anmeldung zur praktischen Führerprüfung muss nachgewiesen werden, dass ein Verkehrskundekurs von acht Stunden Dauer besucht wurde.
Achtung:
Wer bereits im Besitz der Kat. A1 ab 16 Jahren ist, kann ab seinem 18. Geburtstag per sofort Fahrzeuge bis 125 cm3 / max. 11 kW Leistung fahren.
Achtung: Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist.
Achtung
Keine Theorieprüfung und keinen VKU benötigt, wer im Besitz eines Führerausweises der Kat. B oder A1 ist.